14. Oktober 2025
19:00
Warm-Up-Dinner mit den Referenten am Vorabend der Veranstaltung:
Am Vorabend der Veranstaltung findet ein Warm-Up-Dinner in der Kaminlounge mit den Referenten statt. Das Dinner schafft die Möglichkeit des Netzwerkens miteinander. Hier wird ein kleines Dreigangmenü angeboten und Getränke á la Carte. Die Teilnehmer begleichen ihre Rechnung für dieses Dinner bitte selbst vor Ort.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Berücksichtigung nach Anmeldungs-eingang.
15. Oktober 2025
09:00
Empfang mit Kaffee / Networking
09:30
Dipl.-Betriebswirt (FH) Rainer Aufrecht, Geschäftsführer PSE GmbH
09:45
Dr. Alexander Hübner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht, Haver & Mailänder, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein (Berlin), Leiter der Regionalgruppe Baden-Württemberg im Forum vergabe e. V., 2012 – 2018 Mitglied im beratenden Expertengremium der EU-Kommission zum EU-Vergaberecht
11:30
Dipl.-Biol. lngo Hüser, MSc Management, Geschäftsführer 1stLine GmbH
12:15
Mittäglicher Stehlunch / Networking
13:00
Dr. Felix Schönfeldt, Apotheker, Fachbereich Arzneimittel bei der DAK-Gesundheit
14:15
Dr. rer. nat. Carolin Kling, Regulatory Affairs Manager PSE GmbH
14:45
Kaffeepause
15:05
Apotheker Dr. rer. nat. Matthias Kühnle, Inhaber der Apotheken: Kirch-Apo.- Hochdorf, Eberhard-Apo.-Notzingen, Alb-Apo.-Schlierbach & Freier Berater im Gesundheitswesen
16:15
Kosten der Veranstaltung:
Die Kosten der Veranstaltung am 15. Oktober 2025 werden vom Veranstalter getragen. Für geladene Gäste der pharmazeutischen Industrie mit bestätigter Anmeldung ist die Teilnahme kostenfrei.
Zimmerkontingent:
Wir haben ein begrenztes Zimmerkontingent zu einem Vorzugspreis von €159,00 € inkl. Frühstück für das Einzelzimmer bereitstehen. Die Zimmer werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben und können längstens bis zum 13.09.2025 vorbestellt werden. Die Zimmerkosten müssen an der Rezeption von den Teilnehmern selbst beglichen werden. Bei nicht in Anspruch genommenem Zimmerkontingent oder Nichtanreise sind die vollen Kosten ebenfalls zu zahlen.